Sonderregelungen des G-BA gelten mehrheitlich unabhängig von der epidemischen Notlage

Der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teilt mit, dass auf die meisten Corona-Sonderregelungen des G-BA das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am Donnerstag, den 25. November 2021 keine Auswirkung hat. Sie wurden vom G-BA bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen beispielsweise die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen und die erleichterten Vorgaben für Verordnungen oder die telemedizinische Heilmittelbehandlung.

Die gesamte Pressemitteilung des G-BA stellen wir Ihnen hier gerne als pdf-Datei zur Verfügung:

Pressemitteilung G-BA

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.