Kürzungen von Sozialleistungen gefährden Teilhabe, Demokratie und Werteordnung
BAG SELBSTHILFE warnt: Finanzielle Schieflage der Kommunen darf nicht zur Aberkennung von Menschenrechten führen
Düsseldorf, 26. Juni 2026. Nach dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. Juni in Berlin warnt die BAG SELBSTHILFE eindringlich vor Einschnitten bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie Kindern und Jugendlichen. Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen dürfen notwendige Reformen des Sozialstaats nicht zulasten derjenigen gehen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Hintergrund der Diskussionen sind die steigenden Ausgaben der Kommunen, insbesondere für die Eingliederungshilfe sowie für die Kinder- und Jugendhilfe. Bereits im April 2026 wurde das Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ bekannt, das weitreichende Einsparungen in beiden Bereichen plant. Zur Debatte stehen unter anderem eine Begrenzung von Wunsch- und Wahlleistungen, Einschränkungen bei Fahr- und Mobilitätsdiensten für Menschen mit Behinderungen sowie Kürzungen bei Schulbegleitung, Integrationshilfen und Leistungen der Jugendhilfe. Dazu gehört insbesondere die in Aussicht gestellte Umwandlung des bisher bestehenden Anspruches auf individuelle Unterstützungsleistungen zugunsten sog. „infrastruktureller Angebote“.
„Trotz finanzieller Schieflage der Kommunen dürfen geplante Sparmaßnahmen nicht zu massiven Leistungskürzungen zu Lasten der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie zu Lasten der Kinder und Jugendlichen als den Schwächsten in unserer Gesellschaft führen“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Die vorgesehenen Sparmaßnahmen haben aus Sicht der BAG SELBSTHILFE weitreichende Konsequenzen. „Die in Aussicht gestellten Sparpläne der Bundesregierung stellen nicht nur eine erhebliche Gefahr für unsere Demokratie, unseren Sozialstaat und unsere Werteordnung dar, sondern sie sind auch ein Angriff auf die in der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Menschenrechte. Diese Rechte auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe sowie auf ein gedeihliches und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft dürfen bei der anstehenden Sozialstaatsreform nicht zur Disposition stehen“, mahnt Danner.
Die BAG SELBSTHILFE appelliert an Bund und Länder, die anstehenden Reformen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und ihren Verbänden zu gestalten. Haushaltskonsolidierung dürfe nicht auf Kosten von Teilhabe und Inklusion erfolgen.
Hier finden Sie die PM als pdf-Datei:
PM BAG Selbsthilfe Sozialleistungen
Burga Torges
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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBST-HILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.
