Portoerstattung bei Folgerezepten

Folgerezepte: Portokosten werden ab sofort erstattet

Für Arzneimittelrezepte und andere Verordnungen sowie Überweisungen werden Ärzten ab sofort die Portokosten erstattet.
Diese Regelung ist zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2020.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV: Website der KBV

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.