Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) – Pressestimmen

Ohne Pflicht keine Teilhabe: Privatwirtschaft muss gesetzlich zu Barrierefreiheit verpflichtet werden

BAG SELBSTHILFE fordert substanzielle Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Düsseldorf,12.02.2026.
Nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE bleibt der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Anforderungen einer inklusiven und zukunftsfähigen Gesellschaft deutlich zurück. Insbesondere verfehlt er, Barrierefreiheit dort verbindlich abzusichern, wo sie für den Alltag der Menschen entscheidend ist: in der Privatwirtschaft.

Barrierefreiheit ist keine Sonderregelung für wenige, sondern eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soziale Teilhabe und nachhaltige Strukturen in einer alternden Gesellschaft. Dennoch sieht der Entwurf weiterhin vor, private Anbieter und Dienstleister nur in sehr begrenztem Umfang in die Pflicht zu nehmen.

„Der Gesetzentwurf lässt genau dort Verbindlichkeit vermissen, wo Menschen täglich auf Zugänglichkeit angewiesen sind – beim Einkaufen, beim Abschluss von Verträgen, bei der Nutzung von Dienstleistungen oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Wenn Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft nicht klar gesetzlich geregelt wird, bleibt sie unverbindlich – und damit für viele Menschen unerreichbar.“

Besonders kritisch bewertet die BAG SELBSTHILFE zudem, dass bauliche Maßnahmen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige oder unbillige Belastung“ für Unternehmen eingestuft werden sollen. Eine solche Regelung würde selbst geringfügige Anpassungen – etwa das Anbringen eines Haltegriffs – faktisch ausschließen und somit ad absurdum führen.

„Teilhabe darf nicht durch pauschale Ausnahmen ausgehöhlt werden“, so Danner weiter. „Wenn notwendige bauliche Veränderungen und Serviceanpassungen grundsätzlich als unzumutbar gelten, wird Barrierefreiheit zur freiwilligen Kulanzleistung degradiert. Das ist kein Schritt nach vorn, sondern ein Rückschritt – und widerspricht nicht nur dem Anspruch eines modernen Gleichstellungsrechts, sondern ist auch als eine nicht hinnehmbare Diskriminierung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen zu werten.“

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs: Barrierefreiheit muss auch für private Unternehmen klar, verbindlich und wirksam gesetzlich geregelt werden. Nur so kann das Behindertengleichstellungsgesetz seinem Anspruch gerecht werden, echte Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Burga Torges
Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 119 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.


Behindertengleichstellungsgesetz: -Pressestatement von Dr. Joachim Rock

12. Februar 2026

Pressestatement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, aus Anlass des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Barrierefreiheit auch bei privaten Unternehmen vorlegt, ist ein längst überfälliger Schritt. Barrierefreier Zugang ins Kino, ins Hotel, in die Apotheke: Deutschland ist hier im internationalen Vergleich sehr schlecht aufgestellt. Gleichzeitig steigt in unserer alternden Gesellschaft die Zahl derjenigen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Bereits jetzt leben etwa 16 Prozent der Bevölkerung mit einer Behinderung.

Doch der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was nötig wäre. Er verpflichtet Unternehmen nicht zur Barrierefreiheit, sondern nur zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall: eine mobile Rampe hier, eine vorgelesene Speisekarte dort. Verpflichtende bauliche Veränderungen sind laut Gesetzentwurf für Unternehmen nicht zumutbar – und sei es auch nur der Einbau eines automatischen Türöffners. Mehr noch: Bislang verlangt die Rechtsprechung einen zwingenden Grund für eine Ungleichbehandlung. Das Gesetz senkt diese Hürde ab und lässt bei Unternehmen künftig bereits einen sachlichen Grund genügen.
Kurz: Die vorgeschlagene Reform verschlechtert die Rechte von Menschen mit Behinderungen, statt sie zu stärken. Der Bundestag muss jetzt nachbessern.“

Kontakt
Pressestelle
pr@paritaet.org
030 24636-305

Quellen zu beiden Pressemitteilungen:

BAG: https://www.bag-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/pressemitteilung-ohne-pflicht-keine-teilhabe-privatwirtschaft-muss-gesetzlich-zu-barrierefreiheit-verpflichtet-werden

Parität: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/behindertengleichstellungsgesetz-pressestatement-von-dr-joachim-rock/

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.