Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung

aktualisiert am 25.03.2020

Aus aktuellem Anlass hat der GKV Spitzenverband Empfehlungen zur Hilfsmittelversorgung herausgegeben. Dies sind zunächst bis zum 31. Mai 2020 gültig. Die Empfehlungen stellen wir Ihnen unten als pdf-Datei zur Verfügung.

Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Auf die Erbringung von Unterschriften bei Warenempfang der Hilfsmittellieferung kann verzichtet werden. Die Unterschrift des Postboten, Lieferanten u. ä. ist im Augenblick ausreichend. So kann zu große Nähe vermieden werden und Distanz gewahrt bleiben.
  2. Sollten Sie Monatslieferungen vertraglich vereinbart haben, kann ab sofort die Lieferung zu einer Mehrmonatslieferung geändert werden – solange es keine Lieferengpässe gibt. Soweit mir bekannt ist, haben unsere Firmen schon darauf reagiert.
  3. Eine wichtige Erstversorgung oder Versorgung können zunächst ohne ärztliche Verordnung vorgenommen werden. Allerdings ist diese zu einem späteren Zeitpunkt auszustellen, da ein Abrechnung ansonsten nicht erfolgen kann.

Wenn die Genehmigung der Krankenkasse schon vorliegt, wird auf eine Folgeverordnung verzichtet. Auch auf die Frist von 28 Tagen, innerhalb derer die Hilfsmittelversorgung nach Ausstellung vorgenommen werden muss, wird ausgesetzt.

Und natürlich gilt wie für alle Lebensbereiche: Reduzieren Sie Ihren Kontakt, wenn nicht dringend geboten.

Downloads

Die GKV-Empfehlungen für die Hilfsmittelversorgung als PDF zum Download. Dazu noch die Empfehlungen der Krankenkassen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona).

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.