Guten Tag,
die BAG-Selbsthilfe machte uns auf die Dokumentation „Wenn Ärzte Fehler machen – Wer hilft den Patienten?“ aufmerksam, welche am 15.04.2025 in der ARD ausgestrahlt wurde und gerne geben wir diesen interessanten Tipp hiermit an Sie weiter.
Tausende Menschen in Deutschland beginnen jedes Jahr einen Rechtsstreit, weil sie einen medizinischen Behandlungsfehler erlitten haben oder einen solchen vermuten. Ihr Kampf um Entschädigung vor Gericht ist oft quälend, langwierig, teuer – und meist erfolglos. Joachim Greuner verlor Frau und ungeborenes Kind, ohne die Todesursache zu erfahren. Familie Bochem wartet seit 13 Jahren auf Zahlungen für ihren schwerstbehinderten Sohn.
Sind daher Gerichtsverfahren der beste Weg, wenn in der Medizin etwas schiefgegangen ist? Welche anderen Ideen gibt es dafür in Europa? Ein Filmteam begleitet geschädigte Patient*innen und zeigt auf, was sich in Deutschland ändern sollte. Beispielsweise gibt es mit Verabschiedung des dänischen Patientenversicherungsgesetzes in Dänemark seit 1992 eine staatliche Behörde mit dem Namen „Patienterstatningen“(Patienten-Entschädigung Dänemark), welche festlegt, ob Patient*innen entschädigt werden können, wenn sie im Gesundheitswesen verletzt wurden oder Nebenwirkungen von Medikamenten erhalten haben. Vor 1992 mussten auch in Dänemark die Patient*innen über Gerichte gehen, wenn sie einen Arzt oder ein Krankenhaus wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen wollten. Wie in Deutschland hatten sie nur dann einen durchsetzbaren Anspruch auf Entschädigung, wenn der Strengbeweis (i.S. des § 286 ZPO) erbracht werden konnte, dass der entstandene Schaden auf einen Behandlungsfehler des Arztes zurückzuführen ist. Das dänische Parlament hat daher beschlossen, dass die Möglichkeiten der Patient*innen, eine Entschädigung zu erhalten, verbessert werden sollten. Mit Einrichtung der vorgenannten staatlichen Behörde müssen Patient*innen nicht mehr den Nachweis führen, dass sie infolge eines Behandlungsfehlers in ihrer Gesundheit geschädigt wurden. Die Entschädigungsleistungen werden überwiegend aus Steuermitteln finanziert.
Die BAG SELBSTHILFE setzt sich seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 mit Nachdruck für Reformen und somit für eine Stärkung der Patientenrechte ein. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vom 26.10.2023 (Az: C-307/22) zum Recht auf kostenlosen Ausdruck von Patientenunterlagen hat Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner in der Pressemitteilung der BAG SELBSTHILFE vom 31.10.2023 wiederholt die lang geforderten Reformen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Sozialrechts sowie die Umsetzung der Maßgaben der UN-BRK angemahnt.
Die PM ist unter folgendem Link abrufbar
https://www.bag-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/jetzt-endlich-das-patientenrechtegesetz-auf-den-weg-bringen 
Vorgenannte Dokumentation ist in der ARD – Mediathek unter folgendem Link abrufbar
https://www.ardmediathek.de/film/wenn-aerzte-fehler-machen-wer-hilft-den-patienten
