Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31.05.2022 verlängert.
Außerdem hat der GBA zwischenzeitlich einige Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt:
• die Möglichkeit der Videotherapie bei Heilmitteln
• eine verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und
• die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde.
Weitere Informationen finden Sie in der als pdf-Datei zur Verfügung gestellten Pressemitteilung: