Kostenlose Masken aus der Apotheke

Ab dem 15.12.2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Spahns Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein. Die Verordnung aus Spahns Ressort zu den Masken soll am 15. Dezember in Kraft treten.

Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.

Anspruch sollen in Deutschland wohnende Menschen haben, die das 60. Lebensjahr vollendet oder eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren haben: chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale; chronische Herz- oder Niereninsuffizienz; Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall; Diabetes mellitus Typ 2; aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen; eine Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann oder eine Organ- oder Stammzellentransplantation oder eine Risikoschwangerschaft. Die Krankenkassen überprüfen ihre Daten und schicken dann die Coupons.

FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft. Bei Tests müssen sie mindestens 94 Prozent von Testaerosole herausgefiltert haben.

Quelle: Apotheken-Umschau

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.