Hinweis zur Maskenpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, die so genannte Maskenpflicht, gilt bundesweit für alle Geschäfte und Ausstellungsräume sowie im Öffentlichen Nahverkehr. Bitte denken Sie auch weiterhin daran Ihren Mundschutz zu tragen.

Zum weiteren Schutz empfiehlt Professor Dietz ein abdeckendes Textilläppchen, HME-Filter, Stomabutton, etc. Die Tracheostomaabdeckung sollte sinnvollerweise täglich gewechselt/gewaschen werden.

Bitte bleiben Sie stabil gesund!

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.