Corona-Impfung: ärztliches Attest
„Patient*innen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, unabhängig vom Alter, haben Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle. Das gilt auch für Krebsbetroffene, deren Erkrankung auf eine Behandlung nicht oder nicht dauerhaft (innerhalb der letzten 5 Jahre) anspricht. Selbst wenn die Krebserkrankung seit mehr als fünf Jahre nicht mehr aktiv ist, ist eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle möglich. Darüber hinaus haben auch bis zu zwei Angehörige von pflegebedürftigen Krebsbetroffenen, die sich nicht in einer Einrichtung befinden, einen Impfanspruch.
Voraussetzung für eine Impfpriorisierung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Dieses sollte nach einer individuellen Beratung mit den behandelnden Ärzt*innen erstellt werden.
Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft
Hier finden Sie einen PDF-Vordruck für das Attest.