Preiserhöhung Wertmarke zu Schwerbehindertenausweis ab 01.01.2021

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.

Entsprechend der Dynamisierungsklausel in § 228 SGB IX kostet das Beiblatt mit Wertmarke ab dem 1. Januar 2021 für ein Jahr 91 Euro bzw. für ein halbes Jahr 46 Euro. Die ist eine Preissteigerung von 11 Euro gegenüber dem vorherigen Betrag von 80 Euro. Zuletzt gab es 2016 eine Anpassung des Eigenanteils von 72 auf 80 Euro.

An den übrigen Modalitäten (z.B. kostenfreier Bezug unter bestimmten Voraussetzzungen) ändert sich nichts.
Der erhöhte Eigenanteil wird erst mit Neuausstellung der Wertmarke fällig. Bereits ausgestellte Wertmarken zum alten Kostenbeitrag behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

Quelle: Bundesanzeiger

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.