10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Kurzform UN-BRK) wurde von Deutschland am 24. Februar 2009 ratifiziert. Darin wurden die bislang existierenden Menschenrechtsabkommen aus der Perspektive von Menschen mit Behindung konkretisiert.

Die UN-BRK stellt die Pflichten der Staaten heraus, die bestehenden Menschenrechte für alle Menschen vollumfänglich zu gewährleisten. Aufgabe aller Menschenrechtskonventionen ist das Empowerment der Menschen, indem die Rechte auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und volle gleichberechtigte Teilhabe geltend gemacht und durchgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf zwei Veröffentlichungen hinweisen:

  • Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) über das Thema Menschen mit Behinderungen.
  • Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) zieht mit dem Bericht eine Zwischenbilanz. In neun Kapiteln wurde der Sachstand ermittelt, positive Entwicklungen werden beispielhaft aufgezeigt. Der Bericht benennt darüber hinaus auch die Desiderate, arbeitet aktuelle Aufgaben heraus und stellt Elemente des Umsetzungsprogramms der kommenden Dekade zusammen. Die Kapitel schließen mit Empfehlungen, die Politik und andere Akteure zu Diskussionen und weiterführenden Schritten anregen sollen.
Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.