Hilfsmittelversorgung

In Deutschland leben etwa 20.000 Menschen, die täglich auf spezielle Tracheostomie-Hilfsmittel angewiesen sind. Ihre Interessenvertretung ist der Bundesverband der Kehlkopfoperierten. Dass auch sie von Einschränkungen in der Hilfsmittelversorgung seit Inkrafttreten des GKV-WSG betroffen sind, schildert Werner Herold (München), seit 30 Jahren selber Betroffener. Er amtiert als Vizepräsident des Bundesverbandes, leitet den Landesverband Bayern und ist zugleich Hilfsmittel-Beauftragter der Selbsthilfe-Organisation.

Herr Herold, welche Folgen hatte das GKV-WSG für Kehlkopfoperierte bezüglich der Versorgung mit Hilfsmitteln?
Die nach der bisherigen gesetzlichen Regelung gesicherte, qualitativ hochwertige, ausreichende und
wohnortnahe Hilfsmittelversorgung mit sachkundiger Beratung und Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde weitgehend in Frage gestellt und hat die Betroffenen stark verunsichert. Bestehen Unterschiede hinsichtlich der Entwicklungen bei Verbrauchsmaterialien und Inhalations- sowie Absauggeräten. Früher haben die Hilfsmittelfirmen im Rahmen des Wettbewerbs großen Wert auf die Weiterentwicklungen bei Verbrauchsmaterialien und Geraten gelegt. Es besteht die Gefahr, dass sich durch die Neuregelung aus Kostengründen Rückschritte ergeben, dies zeichnet sich jetzt bereits ab. So ist uns bekannt, dass Hersteller Verbrauchsmaterialien und Geräte verstärkt in Asien anfertigen lassen. Im Bedarfsfall bzw. bei großer Nachfrage kann dies zu langen Lieferzeiten führen zum Nachteil für die Anwender. Außerdem werden Unternehmen vermutlich auch weniger in die Weiterentwicklung van Geräten investieren.

Nach einer Kehlkopfoperation muss sich das Alltagsleben erst wieder einspielen. Welche Rolle spielen die Hilfsmittel dabei?
Die Hilfsmittel sind bei del' Wiedereinführung in das Alltagsleben von sehr großer Bedeutung. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus erhält der Betroffene die sogenannte Erstausstattungstasche. Diese enthält Absauggerat, Inhaliergerät und Verbrauchsartikel, evtl. auch Kanülen. Examinierte Pflegekräfte erklären die Hilfsmittel ausführlich. Wünschenswert ist, dass auch ein Angehöriger dabei ist.

Sie bemängeln, dass die Freiheit zur Wohl des Hilfsmittels (Aufzahlungen) bzw. des Leistungserbringers eingeschränkt ist. Können Sie konkrete Fälle beschreiben?
Ein Betroffener, der bisher die Hilfsmittel bei einer Firma seiner Wahl bestellen konnte, ist nun auf Leistungserbringer beschränkt, die mit seiner Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Außerdem wird durch Verträge, die Krankenkassen mit einer geringeren Zahl von Hilfsmittel-Lieferanten abschließen, das bisher geltende Wahlrecht massiv ausgehebelt. Im schlimmsten Fall kommt es dazu, dass der Betroffene von einer Vertriebsfirma beliefert wird, die er persönlich nicht kennt und die womöglich 500 km entfernt ist. Das bisherige Vertrauensverhältnis mit einem Partner, der offen für die Sorgen und Nöte ist, kann so nicht aufgebaut werden. Darunter leidet die Versorgungsqualität.

Besteht die Möglichkeit, dass Sie als Bundesverband bei solchen Problemen Gehör bei Krankenkassen und der Politik finden?
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass der Bundesverband bei solchen Problemen bei Krankenkassen und der Politik Gehör findet. Der Bundesverband wendet sich auch an die Krankenkassen und an die Politik, etwa durch eine konkrete Resolution. Das Entscheidende ist aber, ob das Vorgebrachte auch aufgenommen und umgesetzt wird. Daran bestehen erhebliche Zweifel. Man hat das Gefühl, dass zwar Verständnis gezeigt wird, aber ansonsten geht es links rein und rechts raus.

Rechnen Sie mit einer Entspannung durch das GKV-OrgWG, das zu Jahresbeginn 2009 in Kraft getreten ist?
Nein, absolut nicht

Wie steht es um die Kostenerstattung für Hilfsmittel allgemein und zum Beispiel für Wassertherapiegeräte im Besonderen?
Die Kostenerstattung für allgemeine Hilfsmittel wird zwar gewährt, aber es ergeben sich oft erhebliche Verzögerungen durch Interventionen bei den Krankenkassen und die immer öftere Einschaltung des MDK. Bei Wassertherapiegeräten sind oft langwierige Erklärungen bei den Sachbearbeitern der Krankenkassen erforderlich und es wird immer der MDK einbezogen. Eine Ablehnung erfolgt jedoch äußerst selten
.
Wie schätzen Sie die in manchen Bundesländern bereits eingeführte Pauschalierung bzw. Ausschreibung von Hilfsmitteln ein?
Eine völlig an der jetzigen Situation vorbeigehende Einführung. Viele Patienten benötigen pro Monat wesentlich mehr, als die Pauschale hergibt. Es besteht also die Gefahr der Unterversorgung und damit eine große Besorgnis bei den Betroffenen. Ich persönlich glaube, dass die Pauschalierung von Hilfsmitteln keine Zukunft hat und die Krankenkassen aufgrund des Arbeitsaufwandes einsehen werden, dass es so nicht geht. Ich erwarte auch deswegen in zwei Jahren eine weitere Änderung des GKV- WSG.

Die Leistungserbringer sind für die Betroffenen ja Ansprechpartner erster Wahl. Begegnen Ihnen hier durchweg geschulte Kräfte, die rund um das Tracheostoma Bescheid wissen? Sind ihre Mitglieder überwiegend zufriede bzw. wo besteht Nachholbedarf?
Grundsätzlich begegnet unseren Mitgliedern in den Krankenhäusern und auch später gut geschultes Personal, dem unsere Patientenbetreuer hilfreich zur Seite stehen. Bei Zweifeln wendet sich der Betroffene an unsere Mitgliedsorganisationen, bei denen er Unterstützung erhält. Es ist aber noch offen, wie sich die gesetzlichen Neuregelungen diesbezüglich auswirken werden.

Wählen die Betroffenen eher große, überregional agierende Leistungserbringer bzw. Lieferanten oder eher die kleineren, wohnortnahen Firmen?
Die Betroffenen wählen sowohl große Leistungserbringer als auch kleinere Firmen. Der Vorteil bei größeren Firmen besteht darin, dass die Lagerbestände aller Hilfsmittel umfangreicher sind. Bei kleineren Anbietern ist die schnelle Lieferung von Hilfsmitteln von Vorteil, teilweise noch am gleichen Tage, da diese meist in Wohnortnähe angesiedelt sind. Außerdem kennt der Beauftragte der kleinen Firmen den Betroffenen persönlich und weiß über dessen Probleme Bescheid.

Ais Selbsthilfeverband ist die Frage der Neutralität gegenüber Firmen immer eine Gratwanderung. Wo kooperieren Sie mit den Unternehmen, wo sind Grenzen?

Normalerweise ist die Zusammenarbeit des Bundesverbandes mit den Hilfsmittelvertreibern zufriedenstellend. Es wird jedoch strenge Neutralität gewahrt. Man darf nicht in den Verdacht geraten, eine Firma zu bevorzugen. Darunter würde die Glaubwürdigkeit des Verbandes stark leiden. Es wäre auch ein starker Verstoß gegen unsere Satzung. Auf keinen Fall darf sich eine Abhängigkeit abzeichnen. Bei Tagungen wird grundsätzlich allen Hilfsmittelfirmen die Möglichkeit eingeräumt, Informationsstände aufzubauen.


Nehmen Hersteller und Leistungserbringer Ihre Verbesserungsvorschläge für Produkte und Service an und wo besteht konkret Bedarf?
Es werden von unseren Mitgliedern oft Verbesserungsvorschläge gemacht, die auch aufgegriffen werden, soweit die Möglichkeit der Realisierung besteht. Beste Beispiele sind das Wassertherapiegerät und der Riechschlauch, neben vielem anderen mehr.

Ein entscheidender Faktor ist das Sprechen. Gibt es Trends zu elektronischen Sprechhilfen oder zu Shuntventilen? Worin bestehen Vor- und Nachteile?
Bei der stimmlichen Rehabilitation geht der Trend eindeutig zu Shuntventilen. Das schließt jedoch nicht aus, dass jeder Betroffene auch eine elektronische Sprechhilfe bei sich tragen sollte. Wir wissen von Situationen, bei denen ein Sprechen mit dem Shuntventil nicht möglich ist (z. B. emotionale Erregung, Entzündungen usw.) und der Betroffene sich nicht artikulieren kann. Mit einer elektronischen Sprechhilfe ist man dagegen jederzeit in der Lage, sich auszudrücken

Aus dem Interview zwischen MTD und dem Bayrischen Landesvorsitzenden der Kehlkopfoperierten
Werner Herold


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