Aufbereitung von Absauggeräten

I. Anforderungen

Personal
Es darf nur geschultes und für die jeweilige Tätigkeit qualifiziertes Fachpersonal (z. B. Medizintechniker) mit der Aufbereitung betraut werden.

Räumliche Trennung kontaminierter Geräte
Es müssen getrennte Arbeitsplätze, Lagerräume und Transportabläufe für noch kontaminierte und bereits aufbereitete Geräte vorgesehen werden.

Kleidung und Arbeitsmittel
Bei allen durchzuführenden Arbeiten an und mit potenziell kontaminierten Geräten ist das beauftragte Personal mit angemessener pers6nlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Einweghandschuhen und Arbeitsschürzen, auszustatten sowie mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln zur Geräte­desinfektion.
Es ist dafür sorge zu tragen, dass die Schutzausrüstung getragen und angewendet wird.

Prüfmittel


Absauggerät

Prüfvorrichtung zur Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrolle nach VDE 0751
Fehlerstromprüfgerät
Hochspannungsprüfer
Durchflussmessrohr
Manometer
Digital-Multimeter
Messgerät zur Vakuum- und Flussmessung

Die Prüfmittel sind nachweislich zu überwachen. Die Vorschriften für die Überprüfung und Kalibrierung sind in entsprechenden Prüfanweisungen und Herstelleranleitungen festgelegt, z. B.:


Ableitstrommessungen nach DIN EN 60601-1
Prüfmittel: Fehlerstromprüfgerät, z. B. SECUTEST 60601
Überspannungstest: Prüfmittel; Hochspannungsprüfer, z. B. UH 28 M
Sichtprüfung

Ersatzteile
Es dürfen nur Original-Ersatzteile des Herstellers verwendet werden.

Hygieneplan
Ein Hygieneplan mit der Beschreibung der erforderlichen Anforderungen und Maßnahmen muss jederzeit beim Aufbereiter einsehbar sein (s. "Muster-Hygieneplan").

Dokumentation
Alle durchgeführten Tätigkeiten und Prüfergebnisse sind zu dokumentieren, z. B. in Zustands­protokollen, Arbeitsplänen und/oder Prüfprotokollen mit Angabe von Durchführungsdatum und Unterschrift des Durchführenden, und den Anforderungen entsprechend zu archivieren.

II Ablauf

1.Vorbereitung durch den Anwender


Reinigung aller AnwendungsteiIe laut Bedienungsanleitung.
Sichere Verpackung (Schutz vor austretenden Stoffen, Schutz vor Beschädigung)

II. Eingang beim Aufbereiter


Wareneingang, Transport und Lagerung getrennt von nicht kontaminierten Geräten und Teilen
Bis zur eindeutigen Beurteilung sind alle Geräte als kontaminiert zu betrachten.

III. Arbeitsplatz für kontaminierte Geräte


1. Äußerliche Reinigung und Gerätedesinfektion
2. Entsorgung von nicht aufbereitbaren Materialien
3. Eingangsprüfung auf


Zustand des Gerätes: Ist Aufarbeitung möglich und sinnvoll?
Alter des Gerätes: Sind noch Ersatzteile verfügbar?

evtl.: Angebot für Entsorgung und Neugerät oder:
Beschreibung des Gerätes (Sauberkeit, Gehäuse, innere 8auteile, Pumpe etc.) und Kostenvoranschlag für zusätzliche Reparaturen


Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung

4. Reinigung, Reparatur und Desinfektion
Bei der eigentlichen Reinigung und Desinfektion des Gerätes werden die Teile, die evtl. kontaminiert sind und nicht durch einfache Desinfektion behandelt werden können, ausgetauscht und erneuert, Dazu zähle auch die Teile, bei denen eine Desinfektion den Kosten-Nutzen-Rahmen im Gegensatz zum Austausch überschreitet. Die Reinigung, Desinfektion und der Austausch der Teile wird anhand eines durch den Hersteller vorgegebenen Arbeitsplans durchgeführt. Die bei der Aufbereitung entstehenden Reparatur und Instandsetzungsarbeiten werden entsprechend durchgeführt.


5. Reinigung und Desinfektion des Arbeitsplatzes für kontaminierte Geräte


IV. Arbeitsplatz für dekontaminierte Geräte


1. Montage nach den Angaben des Herstellers
2. Prüfungen


Funktions- und Leistungsprüfung
Absaugleistung: Prüfmittel: Durchflussmessrohr
max. Endvakuurn: Prüfmittel: Manometer
Elektrische Tests: Prüfmittel: Secutest
Sicherheitstechnische Kontrolle

3. Komplettierung und Verpackung


Zubehör komplettieren
neue Original-Gebrauchsanweisung beilegen
Dokumentation und Freigabe des Gerätes auf Reparaturprotokoll
Verpackung in neuer Original-Verpackung

V. Dokumentation


Alle durchgeführten Tätigkeiten und Prüfergebnisse sind zu dokumentieren, z. B. in Zustandsprotokollen, Arbeitsplänen und/oder Prüfprotokollen mit Angabe von Durchführungsdatum und Unterschrift des Durchführenden, und den Anforderungen entsprechend zu archivieren.
Mit der Einweisung erhält der Kunde ein Zertifikat, welches die ordnungsgemäße Aufbereitung bestätigt.


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