Selbsthilfe

Selbsthilfe stärken - Was leistet die gesundheitsbezogene Selbsthilfe und wie wird sie gefördert?

Selbsthilfe leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von kranken und behinderten Menschen. Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung und umfassende Information verhelfen Betroffenen zur besseren individuellen Krankheitsbewältigung.

Immer mehr chronisch kranke und behinderte Menschen wehren sich zudem dagegen, als Objekte eines professionellen Versorgungssystems betrachtet zu werden. Sie stellen zunehmend die berechtigte Forderung, als Experten in eigener Sache in die Planung und Durchführung aller sie betreffenden Maßnahmen einbezogen zu werden. Die Selbsthilfe ist insoweit Plattform für eine stärkere Demokratisierung der bestehenden Strukturen im Gesundheitswesen. Selbsthilfegruppen und Organisationen geben darüber hinaus wichtige Hinweise auf Lücken und notwendige Verbesserungen der medizinischen Versorgung. Sie tragen damit erheblich zur Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems bei.

Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe chronisch kranker und Behinderter in Gruppen und Organisationen leistet heute einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland. Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen auf örtlicher/regionaler Ebene, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten, von denen sie – entweder selber oder als Angehörige – betroffen sind.

Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) ist die Selbsthilfeförderung weiter verbessert worden. Der bisherige Paragraph des § 20 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird dadurch fortgeführt. Dieser besagt, das die Krankenkassen Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen fördern, die sich die Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer im Verzeichnis aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben. Es ist ein neuer Paragraph (§ 20 c SGB V) geschaffen worden, der zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Damit wird beispielsweise das Antragsverfahren zur Selbsthilfeförderung verbessert. Es wird außerdem geregelt, dass die Krankenkassen, die einen festgelegten Betrag zur Selbsthilfeförderung in einem Jahr nicht ausgeben, diese nicht verausgabten Fördermittel im Folgejahr zusätzlich für die Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe zur Verfügung stellen müssen.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen haben ein gemeinsames Rundschreiben verfasst, indem die Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene über die neuen Entwicklungen und die Antragstellung informiert werden. Nähere Einzelheiten dazu sind abzurufen unter: www.vdak-aev.de

Neben dem Ausbau der Selbsthilfeförderung ist in den letzten Jahren auch die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit erheblich intensiviert worden. In allen wichtigen Gremien und Arbeitskreisen zur Fortentwicklung des Gesundheitswesens wurden Vertreter bzw. Vertreterinnen der Selbsthilfe beteiligt und aktiv in konzeptionelle Überlegungen einbezogen.

Damit sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden, dass die Anliegen der gesundheitlichen Selbsthilfe zukünftig verstärkt Berücksichtigung finden.

Die Stärkung der Selbsthilfe muss jedoch weiterhin als Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden, an der sich neben den Krankenkassen vor allem auch Länder und Gemeinden beteiligen müssen. Wir brauchen eine leicht zugängliche, die Selbsthilfe fördernde und unterstützende Infrastruktur. Deren Ausbau und die Verzahnung der unterschiedlichen Förderbereiche bleibt in der Zukunft eine wichtige Aufgabe.

Ansprechpartner für Fragen der Selbsthilfe ist:
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V.
Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf, www.bag-selbsthilfe.de

Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)
Wilmersdorferstr.39, 10627 Berlin, www.nakos.de


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