Fragen von Leben und Tod |
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„Manchmal geht es um Fragen von Leben und Tod“ |
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Werner Kubitza (62) fordert mehr Mitbestimmungsrechte für die Vertreter chronisch kranker und behinderter Menschen im Gemeinsamen Bundesausschuss. Kubitza ist seit vier Jahren Präsident des Bundesverbandes der Kehlkopfoperierten. Seit zwei Jahren ist der ehemalige IG-Metall- Geschäftsführer aus Salzgitter Sprecher des Forums chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen. |
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Herr Kubitza, Sie vertreten als Sprecher des Paritätischen Forums die Interessen chronisch kranker und behinderter Menschen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland und bestimmt letztlich, wie der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte aussieht. Wie können Sie als einer von neun Patientenvertretern im G-BA Einfluss darauf nehmen, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden? |
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Werner Kubitza: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein sehr mächtiges Gremium mit einem nichtssagenden Namen, der meiner Meinung nach dringend geändert werden müsste. Vor lauter Neutralität erkennt man nämlich an dieser Bezeichnung überhaupt nicht, was der G-BA macht. Dabei trifft er Beschlüsse, |
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Fällt Ihnen da ein konkretes Beispiel ein? |
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Werner Kubitza: Ja, beispielsweise der Streit um die Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung. Nachdem die Übernahme von Fahrtkosten fast völlig gestrichen werden sollte, konnten wir erreichen, dass für stark in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen sowie Patientinnen und Patienten, die wegen einer Grunderkrankung häufiger zur ambulanten Behandlung müssen, eine Kostenübernahme für Fahrten sichergestellt ist. Aber natürlich gibt es auch andere Beispiele wie etwa die Einschränkung der Kostenerstattung für Insulin-Analoga zur Behandlung von Diabetes Typ 2, die vom Deutschen Diabetiker Bund als klarer Fall von Rationierung im Gesundheitswesen empfunden wird. In etwa 90 Prozent der Fälle finden im G-BA die Patienteninteressen aber Gehör. In zehn Prozent der Fälle jedoch auch nicht. Und da muss man schon fragen: Wie gewichtig sind diese zehn Prozent? Dahinter stehen ja ganz konkrete Schicksale. Und wenn man dann sieht, wie Patienten kämpfen müssen, dass ein Medikament zugelassen wird, das sie benötigen, kann man manchmal schon wütend werden. Ich bin überzeugt, wenn wir Patientenvertreter im G-BA mehr Mitbestimmungsrechte hätten, wäre die Ablehnungsquote niedriger als zehn Prozent. Wobei wir schon auch immer aufpassen müssen, dass Patienteninteressen und Interessen der Pharmaindustrie nicht miteinander vermischt werden. |
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Ein anderes, aber ebenso wichtiges Thema: die finanzielle Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier wünschen Sie sich Verbesserungen ... |
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Werner Kubitza: Die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen findet seit 2008 auf zwei Wegen statt. Doch nur einer wird bislang im Großen und Ganzen dem Anspruch gerecht, zu einer verlässlicheren Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zu führen, auch wenn bei weitem noch nicht |
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Sie können sich auch noch andere Wege zur Unterstützung der Selbsthilfe durch die Kassen vorstellen. |
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Werner Kubitza: Es wäre sinnvoll, wenn alle Krankenkassen, also auch die Privaten, die Mitgliedschaft ihrer Versicherten in einer Selbsthilfeorganisation ebenso wie die Teilnahme an Präventionsprogrammen beispielsweise über Bonussysteme honorieren. Und außerdem könnten die Mitgliedsbeiträge bei der jährlichen |
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