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Die Übergabe der Wassertherapie-Geräte für Kehlkopflose und die theoretische und praktische Einweisung in die Anwendung derselben darf grundsätzlich nur durch einen ausgebildeten Übungsleiter / Wassertherapiebeauftragten erfolgen. Dieser muss vom Bundesverband der Kehlkopfoperierten e.V. als solcher ausgebildet und anerkannt worden sein (siehe Hilfsmittelrichtlinien, Bundesanzeiger Nr. 238a vom 31.5.1996).
Die Verordnung der Geräte muss durch einen Arzt der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) erfolgen, denn nur dann können die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Der Arzt untersucht zunächst, ob der Betroffene gesundheitlich überhaupt für eine Anwendung des Wassertherapiegerätes geeignet ist, und legt bei einem positiven Entscheid die Kanülengröße des Gerätes fest.
Die erste Anpassung des Gerätes muss auf dem Trockenen und im Sitzen erfolgen. Dabei sind die Gebrauchsanweisungen des Herstellerfirmen genau zu beachten. Durch mehrmaliges Anpassen wird der Benutzer zunächst mit der Handhabung des Gerätes vertraut gemacht. Besonderes Augenmerk ist dabei der doppelten Prüfung der Dichtheit zu widmen. Zum einen durch Zuhalten des Mundstücks, zum anderen durch Zuhalten der Nase. Erst wenn die Anpassung erfolgt und die Atmung in Ordnung ist, darf der Benutzer ins Wasser gehen.
Nach dieser theoretischen Einweisung erfolgt die praktische Ausbildung im Wasser. Grundsätzlich dürfen die Benutzer nur so weit ins Wasser gehen, dass sie noch sicher stehen können, und sich das Tracheostoma über dem Wasserspiegel befindet. Ein Normalatmer sollte als Rettungsschwimmer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss der Übungsleiter / Wassertherapiebauftrage selbst in Erster Hilfe ausgebildet und in der Lage sein, die Benutzer darin zu schulen.
Die Wasserthemperatur sollte zwischen 28 und 30 °C liegen. Tauchen ist grundsätzlich zu unterlassen! Beim ersten Schwimmversuch ist auf einen ruhigen Schwimmstil besonders zu achten. Er sollte zudem grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten dauern. Auch später sollte die Schwimmzeit die 20-Minuten-Grenze nicht überschreiten. Die Steigerung sollte in kleinen Schritten erfolge.Nach der Ausbildung ist das Formular für die Schwimmerkartei auszufüllen, in dem sich der Ausgebildete u.a. verpflichtet, mit dem Gerät eigenverantwortlich umzugehen, und bestätigt, dass er darüber informierte worden ist, dass weder der jeweilige Wassertherapiebeauftragte noch der Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten eine wie auch immer geartete Haftung übernimmt.
Ein Exemplar des Formulars erhält der Ausgebildete, eines der Wassertherapiebeauftragte und eines die Herstellerfirma des jeweiligen Gerätes.
Abbildung: Wassertherapiegerät -
Wassertherapiebeauftragte im Bundesverband [10 KB]
(Stand Nov. 2008)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Klaus Steinborn (Bundes-Wassertherapiebeauftragter)
Burgstr. 7, 65591 Runkel
Tel.: 0 64 82 / 44 14, Fax: 0 64 82 / 94 98 94, Mobil: 0151 / 52 56 09 42
E-Mail: k.steinborn@t-online.de