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Fahrtkosten

Absetzung von Fahrtkosten für Menschen mit Behinderung
Der Bundesfinanzhof entschied am 5.5.2009 (Az. VI R 77/06), dass berufsbedingte Wegekosten für Menschen mit Behinderungen entweder nach den tatsächlichen Fahrtkosten oder als Pauschale steuerlich abgesetzt werden können. Eine Kombination beider Absetzungsarten sei nicht zulässig.

Datum der Veröffentlichung: 10.6.2009

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