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Diesel-RuBpartikelfilter: Jetzt können behinderte Menschen kostengünstig nachrüsten!
A.T.U, TWINTEC AG und Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte vereinbaren Rabattregelung in Höhe des entgangenen Steuervorteils.
Mai 2007: Menschen mit Behinderung und deren Fahrdienste, die ganz oder teilweise von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, können ab sofort einen Rabatt von bis zu 330 Euro fOr die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Diesel-Rußpartikelfilter erhalten. Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte hat für Menschen mit Behinderung und deren Fahrdienste ein Rabatt-Rahmenabkommen mit A.T.U Auto-Teile-Unger, dem deutschen Marktführer unter den markenunabhängigen Kfz-Meisterwerkstatten mit integrierten Autofahrerfachmarkten, vereinbart. Die TWlNTEC AG, einer der führenden Anbieter von umweltfreundlichen Produkten und Technologien zur Abgasminderung, beteiligt sich an den Kosten der Rabattaktion.
Das am 1. April 2007 in Kraft getretene 4. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz hat steuerliche Anreize in Hohe von bis zu 330 Euro für den nachträglichen Einbau von Diesel-RuBpartikelfiltern geschaffen. Ziel ist es, Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit durch Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen zu reduzieren. Menschen mit Behinderung und deren Fahrdienste, die ganz ader teilweise von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, können von dieser neuen, gesetzlich vorgesehenen Steuerentlastung bei Nachrüstung ihres Fahrzeugs nicht oder nur in geringem Umfang profitieren. "Durch das geschlossene Rabatt-Abkommen wird die entgangene Steuerersparnis vollständig kompensiert", so die Unterzeichner des Abkommens. "Die Vereinbarung ist daher ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und in Richtung Umweltschutz."
Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretarin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, freut sich über die Initiative: "Die Umrüstung von Diesel-Pkw auf RuBpartikelfilter ist ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Lebensqualität in unseren Städten. Es war der ausdrückliche Wunsch von Parlamentarierinnen und Parlamentariern im Bundestag, dass auch Menschen mit Behinderung einen finanziellen Anreiz für die Nachrüstung eines Partikelfilters bekommen sollten. Über die Kfz-Steuer ist dies nicht bzw. nicht vollständig möglich, weil schwerbehinderte Menschen ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind. Dank dieser unbürokratischen Initiative van A.T.U, TWINTEC und dem Bundesverband können jetzt auch Menschen mit Behinderung mit attraktiven Konditionen ihren Beitrag für eine bessere Luft leisten."
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Verwaltung und der Öffentlichkeit.
Silke Martmann-Sprenger
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf
Tel.: (0211) 64004-12, Fax: -20
E-Mail: silke.martmann-sprenger@bvkm.de
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