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„Manchmal geht es um Fragen von Leben und Tod“
Im Interview: Werner Kubitza, Präsident des Bundesverbandes der Kehlkopfoperierten und Sprecher des Forums chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen
Werner Kubitza (62) fordert mehr Mitbestimmungsrechte für die Vertreter chronisch kranker und behinderter Menschen im Gemeinsamen Bundesausschuss. Kubitza ist seit vier Jahren Präsident des Bundesverbandes der Kehlkopfoperierten. Seit zwei Jahren ist der ehemalige IG-Metall- Geschäftsführer aus Salzgitter Sprecher des Forums chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen.
Herr Kubitza, Sie vertreten als Sprecher des Paritätischen Forums die Interessen chronisch kranker und behinderter Menschen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland und bestimmt letztlich, wie der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte aussieht. Wie können Sie als einer von neun Patientenvertretern im G-BA Einfluss darauf nehmen, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden?
Werner Kubitza: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein sehr mächtiges Gremium mit einem nichtssagenden Namen, der meiner Meinung nach dringend geändert werden müsste. Vor lauter Neutralität erkennt man nämlich an dieser Bezeichnung überhaupt nicht, was der G-BA macht. Dabei trifft er Beschlüsse,
die für kranke und behinderte Menschen von enormer Bedeutung sind – mitunter sogar über Leben und Tod entscheiden können Leider sind unsere Mitgestaltungsmöglichkeiten im G-BA immer noch begrenzt. Anders als die Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung haben wir Patientenvertreter kein Stimmrecht. Wir oder sachkundige Vertreter, die wir vorab benennen können, dürfen in den Unter- Ausschüssen, deren Arbeitsgruppen und im Gremium selbst zwar mitdiskutieren und Anträge stellen – aber nicht darüber abstimmen. Und wir haben auch kein Mitbestimmungsrecht, was überhaupt auf die Tagesordnung kommt. Aber ich will unseren Einfluss nicht kleinreden. Wir Patientenvertreter haben der Übermacht der Leistungserbringer und Kostenträger schon so manches abtrotzen können. Wir stellen die spezifischen Sichtweisen und Bedürfnisse der Patienten und Versicherten dar. Unsere Argumente werden gehört und fallen häufig auch auf fruchtbaren Boden.
Fällt Ihnen da ein konkretes Beispiel ein?
Werner Kubitza: Ja, beispielsweise der Streit um die Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung. Nachdem die Übernahme von Fahrtkosten fast völlig gestrichen werden sollte, konnten wir erreichen, dass für stark in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen sowie Patientinnen und Patienten, die wegen einer Grunderkrankung häufiger zur ambulanten Behandlung müssen, eine Kostenübernahme für Fahrten sichergestellt ist. Aber natürlich gibt es auch andere Beispiele wie etwa die Einschränkung der Kostenerstattung für Insulin-Analoga zur Behandlung von Diabetes Typ 2, die vom Deutschen Diabetiker Bund als klarer Fall von Rationierung im Gesundheitswesen empfunden wird. In etwa 90 Prozent der Fälle finden im G-BA die Patienteninteressen aber Gehör. In zehn Prozent der Fälle jedoch auch nicht. Und da muss man schon fragen: Wie gewichtig sind diese zehn Prozent? Dahinter stehen ja ganz konkrete Schicksale. Und wenn man dann sieht, wie Patienten kämpfen müssen, dass ein Medikament zugelassen wird, das sie benötigen, kann man manchmal schon wütend werden. Ich bin überzeugt, wenn wir Patientenvertreter im G-BA mehr Mitbestimmungsrechte hätten, wäre die Ablehnungsquote niedriger als zehn Prozent. Wobei wir schon auch immer aufpassen müssen, dass Patienteninteressen und Interessen der Pharmaindustrie nicht miteinander vermischt werden.
Ein anderes, aber ebenso wichtiges Thema: die finanzielle Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier wünschen Sie sich Verbesserungen ...
Werner Kubitza: Die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen findet seit 2008 auf zwei Wegen statt. Doch nur einer wird bislang im Großen und Ganzen dem Anspruch gerecht, zu einer verlässlicheren Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zu führen, auch wenn bei weitem noch nicht
alles optimal ist: Das ist die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Die krankenkassenindividuelle Förderung ist aber völlig unbefriedigend. Es ist ja im Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt, dass die Krankenkassen pro Versichertem jährlich einen bestimmten Betrag – das sind aktuell 57 Cent – zur Förderung der Selbsthilfe zur Verfügung stellen müssen. 2010 beläuft sich die Summe auf rund 40 Millionen Euro. Davon entfallen mindestens 50 Prozent auf die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung, die der Basisförderung der Selbsthilfe dient. Während die maßgeblichen Spitzenverbände der Selbsthilfe hier bei der Mittelvergabe aus dem Gemeinschaftsfonds eingebunden sind, mangelt es bei der kassenindividuellen Förderung jedoch sehr an Transparenz. Viele Kassen geben noch nicht einmal bekannt, nach welchen Grundsätzen gesundheitsbezogene Projekte der Selbsthilfe gefördert werden. Das hat zu Folge, dass Selbsthilfeorganisationen grundlegende Informationen fehlen, wie sie beispielsweise an Mittel kommen und wer ihre Ansprechpartner sind. Außerdem ist die Förderpraxis uneinheitlich und unübersichtlich. Der Paritätische fordert daher, dass die Krankenkassen verpflichtet werden müssen, ihre Grundsätze für die kassenindividuelle Förderung bekannt zu geben, und dass die Spitzenorganisationen der Selbsthilfe an der Vergabe der Mittel beteiligt werden. Und die Kassen müssen transparent machen, wieviel Geld sie für die „indirekte Selbsthilfeförderung“ behalten, etwa für Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Selbsthilfeförderung. Da gibt es mit einer Spannbreite, die zwischen zwei und neun Cent pro Versichertem pro Jahr liegt, enorme Unterschiede zwischen den Kassen. Die Förderkriterien und -transparenz gehören dringend auf die Agenda. Unseres Erachtens müsste darüber hinaus generell das Verhältnis zwischen kassenübergreifender und kassenindividueller Förderung von „halbe halbe“ verschoben werden zu einem Verhältnis von 70:30.
Sie können sich auch noch andere Wege zur Unterstützung der Selbsthilfe durch die Kassen vorstellen.
Werner Kubitza: Es wäre sinnvoll, wenn alle Krankenkassen, also auch die Privaten, die Mitgliedschaft ihrer Versicherten in einer Selbsthilfeorganisation ebenso wie die Teilnahme an Präventionsprogrammen beispielsweise über Bonussysteme honorieren. Und außerdem könnten die Mitgliedsbeiträge bei der jährlichen
Belastungsgrenze angerechnet werden, über die hinaus Versicherte keine Zuzahlungen mehr zu Arztkosten, Medikamenten und ähnlichem zahlen müssen. Es gibt noch viele Möglichkeiten, die Selbsthilfe besser zu unterstützen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch eine Anregung in den Verband hinein geben: Viele Selbsthilfegruppen müssen für ihre Treffen Räume anmieten. Wenn sie verstärkt die Möglichkeit haben, Räume des Paritätischen zu nutzen, wäre das für viele ein Gewinn.
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