Fahrtkosten
Absetzung von Fahrtkosten für Menschen mit Behinderung
Der Bundesfinanzhof entschied am 5.5.2009 (Az. VI R 77/06), dass berufsbedingte Wegekosten für Menschen mit Behinderungen entweder nach den tatsächlichen Fahrtkosten oder als Pauschale steuerlich abgesetzt werden können. Eine Kombination beider Absetzungsarten sei nicht zulässig.
Datum der Veröffentlichung: 10.6.2009