Forderungskatalog
Forderungskatalog des Bundesverbandes der Kehlkopfoperierten e. V.
Es wird eine Reihe von Forderungen gegenüber den zuständigen staatlichen Organen und öffentlich-rechtlichen Institutionen erhoben, um allen Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten die Hilfen zu geben, die sie für ein gesundheitlich und sozial gesichertes Leben brauchen.
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A) Rehabilitationen: Es muss allen Betroffenen eine umfassende Rehabilitation ermöglicht werden. |
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aa) Medizinische Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation muss unter Einsatz aller Möglichkeiten nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gesichert werden. Auf der Grundlage ausreichender sozial rechtlicher Regelungen sind medizinischonkologische Rehabilitationsmaßnahmen in notwendigem Unfang durchzuführen. |
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bb) Stimmliche Rehabilitation: Die stimmliche Rehabilitation ist durch operative Maßnahmen und bestmögliche Hilfsmittel zu fördern. |
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cc) Berufliche Rehabilitation: Eine berufliche Tätigkeit ist insbesondere für jüngere Betroffene von existenzieller Bedeutung. Bei der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt besteht die beste Chance durch eine Erhaltung des Arbeitsplatzes bis zum Abschluss der Rehabilitation. Das müsste durch eine rechtliche Regelung - ähnlich wie bei einer Schwangerschaft - erreicht werden. |
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B) Medikamente: Die Betroffenen sind mit bestmöglichen Medikamenten bei vertretbarer finanzieller Belastung ausreichend zu versorgen. |
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C) Hilfsmittel: Der gesetzliche Anspruch auf eine qualitative Versorgung mit Hilfsmitteln muss ohne Einschränkung und Schwierigkeiten umgesetzt werden. Die Versuche von Krankenkassen zur Unterlaufung dieses Anspruchs sind zu unterbinden. Die Hilfsmittel-Richtlinien dürfen nicht verschlechtert und verwässert werden, wie es bei Stimm prothesen und Luftbefeuchtungsgeräten versucht wird. |
| D) Schwerbehindertenrecht |
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aa) Grad der Behinderung, Merkzeichen: Der Grad der Behinderung und die für Betroffene insbesondere in Betracht kommenden Merkzeichen (RF und G) müssen in angemessener Weise festgelegt werden. |
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bb) Heilungsbewährung: Die sogenannte Heilungsbewährung wird für Kehlkopf/ose abgelehnt, da der Kehlkopf dauerhaft entfernt ist. |
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cc) Anhaltspunkte: Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit sind für Kehlkopflose sehr ungünstig und werden der besonderen Problematik nicht gerecht. Im Rahmen eines zu erstellenden konkreten Antrages mit wissenschaftlicher Begründung wird eine Änderung der Bestimmungen gefordert. |
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dd) Versorgungsämter: Es gibt Maßnahmen und Bestrebungen, die Versorgungsämter neu zu ordnen oder aufzulösen. Dagegen wird Protest erhoben. Es wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit fachlich kompetenten Behörden und eine bundeseinheitliche Anwendung der Bestimmungen gefordert. |
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E) Berufskrankheit: Viele Kehlkopflose haben sich die Krebserkrankung durch ihre berufliche Tätigkeit zugezogen. Die Berufsgenossenschaften würgen aber die Anerkennung als Berufskrankheit meist mit fadenscheinigen Begründungen ab. Es wird mit wissenschaftlicher Untermauerung eine Verbesserung der Bestimmungen der Berufskrankheiten-Verordnung gefordert. |
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F) Zahnersatz: Das bekannte leidige Problem der vollen Erstattung von Kosten für Zahnersatz nach Bestrahlung bei Kehlkopflosen muss endlich zugunsten der Betroffenen gelöst werden. |
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G) Selbsthilfeförderung: Es wird nachdrücklich gefordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen konsequent die Selbsthilfeorganisationen in Höhe der gesetzlich vorgesehenen Beträge fördern. |
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H) Krebsregister: Wir halten die umgehende Einrichtung eines bundesweit flächendeckenden Krebsregisters für zwingend erforderlich. |
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I) Sozialgerichtsverfahren: Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichtgesetzes eingebracht, durch den Verwaltungs- und Sozialgerichte zusammengeführt und Verfahrensgebühren eingeführt werden sollen. (Bundestagsdrucksache 16/1028 vom 23.3.2006) Bisher waren zum Beispiel Klagen gegen die Verweigerung wichtiger Hilfsmittel oder zur Gewährung von Merkzeichen im Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch vor den Sozialgerichten kostenfrei. Der Beschluss des Bundesrates sieht nun eine allgemeine Verfahrensgebühr von 75 € vor den Sozialgerichten, 150 € vor den Landessozialgerichten und 225 € vor dem Bundessozialgericht vor. Der Bundesrat will mit seinem Vorschlag angeblich "der Flut aussichtsloser Gerichtsverfahren entgegenwirken." Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf Zweifel darüber geäußert, ob der hohen Zahl der Klagen damit Einhalt geboten werden kann; sie hält es für erforderlich, dass die gesamten Auswirkungen des Gesetzentwurfes des Bundesrates durch eine breit angelegte Untersuchung geprüft werden, was im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens geschehen soll. Der Bundesverband hat in einem Schreiben an Bundesratspräsident Carstensen mit folgender Begründung gegen die beabsichtigte Regelung protestiert und gebeten, davon abzusehen: Behinderte Menschen haben aufgrund ihrer meist stark eingeschränkten Möglichkeit zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Regel nur ein geringes Einkommen und würden daher vor einem mit Gebühren belasteten gerichtlichen Verfahren zurückschrecken. Dadurch würde die Durchsetzung berechtigter Ansprüche behinderter Menschen in unvertretbarer und einem sozialen Rechtsstaat unwürdiger Weise beeinträchtigt werden. |
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J) Rauchverbot: Kehlkopflose und Kehlkopfoperierte wissen, dass ihre Erkrankung an Kehlkopfkrebs neben anderen Ursachen, wie schädliche Einwirkungen durch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz, vielfach durch aktives und passives Rauchen entstanden ist und möchten daher sich und andere Bürger weitgehend schützen. Der Bundesverband fordert daher eine bundesweit einheitliche und umfassende Rauchverbotsregelung. |
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K) Möglichkeit der Zusatzversicherung im Rahmen der Krankenversicherung: Eine Zusatzversicherung im Rahmen der Krankenversicherung wird oft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Bundesverband fordert, dass chronisch Kranke dabei nicht praktisch ausgeschlossen werden. |
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L) Selbsthilfeförderung durch die Berufsgenossenschaften und die Private Krankenversicherung: Die Selbsthilfeförderung ist für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenversicherung rechtlich verankert. Diese Regelung beruht auf der Anerkennung der Leistungen der Selbsthilfeverbände bei der Betreuung von Kranken. Solche Leistungen werden auch für kranke Menschen im Bereich der Berufsgenossenschaften und der Privaten Rentenversicherung erbracht Der Bundesverband fordert, dass wie die gesetzliche Kranken- und die Rentenversicherung auch die Berufsgenossenschaften und die Private Krankenversicherung im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanzielle Leistungen für die Selbsthilfeverbände erbringen. |
Forderungen des BV der Kehlkopfoperierten e. V. an die EU.
Die folgenden Forderungen sind nicht im Sinne einer Prioritätenliste aufgestellt:
| 1.) Behinderte Menschen brauchen einen europaweit gültigen Ausweis der neben dem Grad der Behinderung auch auf besondere Nachteile dokumentiert. Ferner ist sicher zu stellen, dass für die Menschen mit einer Behinderung die jeweilige Regierung/Behörden entweder die von der EU festgelegten Sozialen Standards anerkennt und deren Einhaltung gewährleistet oder zumindest, die in den jeweiliegenden Staaten geltenden Rechte für die Behinderten, allen Betroffenen(EU-Bürger) zugute kommen. |
| 2.) Menschen mit einer Stimm-, Sprech-, oder Sprachstörung benötigen besondere Hilfs- und Heilmittel. Wir erwarten, dass sich die EU für eine Standardisierung einsetzt. Zumindest sollte ein Katalog von Mindeststandard festgelegt werden. Die Behindertenorganisationen werden hierzu in die Beratungen einbezogen. |
| 3.) Menschen mit einer Stimm-, Sprech-, oder Sprachstörung haben das Recht, an Maßnahmen der medizinischen und/oder stimmlichen Rehabilitation in qualifizierte Einrichtungen in den Staaten der EU teilzunehmen. Ein Nachteil entsteht ihnen dadurch nicht. |
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4.) Menschen mit einer Stimm-, Sprech-, oder Sprachstörung wird in allen Staaten der EU der ungehinderte Zugang zum Internet ermöglicht. Dies kann auch dadurch geschehen, dass die Behörden entsprechende Einrichtungen schaffen oder den Zugang in der zuständigen Behörde einrichten. |
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5.) Menschen die kehlkopflos oder Halsatmer sind, wird ermöglicht, ohne Einschränkungen mit dem Flugzeug zu reisen. Letztes bedingt, dass hinsichtlich der Beatmung im Notfall entsprechende Hilfsmittel(Sauerstoffadapter) bereitgestellt werden. Weil dieser Personenkreis eventuell Inhalationen und Schleimabsaugungen vornehmen muss, haben die Betroffenen einen Anspruch auf einen gesonderten Platz im Flugzeug, der ihnen einen schnellen, ungehinderten Zugang zum Abort ermöglicht. |
Aufnahmeantrag
Möchten sie dem Bundesverband der Kehlkopfoperierten e. V. als betroffenes Mitglied - Fördermitglied beitreten. Hier geht es zum Aufnahmeantrag [14 KB]