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Förderung ab 2008 Rahmenvorgaben ab 2008

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Rahmenvorgaben ab 2008

Rahmenvorgaben zur Gemeinschaftsförderung ab 2008

Nach der Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Selbsthilfeförderung (§ 20c SGB V) durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) wird ab dem 1. Januar 2008 eine Kassenarten übergreifende Gemeinschaftsförderung und eine krankenkassenindividuelle Förderung eingeführt. Für die übergreifende Gemeinschaftsförderung haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der Vertretungen der für die Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Rahmenvorgaben zur Förderung der Selbsthilfe verständigt.

Die Rahmenvorgaben sind bei der Ausgestaltung des Förderverfahrens ab 2008 zu berücksichtigen. Sie werden Bestandteil der neuen „Gemeinsamen und einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 c SGB V", die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bis spätestens zum 30. Juni 2008 unter Beteiligung der Vertretungen der Selbsthilfe überarbeitet werden. Bis zur Neufassung behalten die Grundsätze zur Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 11. Mai 2006 Gültigkeit.

Die Rahmenvorgaben vom 17. September 2007 geben Hinweise zur Gestaltung der Kassenarten übergreifenden Gemeinschaftsförderung. Die Ausgestaltung der krankenkassenindividuellen Förderung bleibt hiervon unberührt. Bereits existierende Formen der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassenverbänden und der Selbsthilfe sollen beibehalten und ggf. weiterentwickelt werden. Durch den Verbleib von bis zu 50 Prozent der Fördermittel bei einzelnen Krankenkassen und -verbänden sollen deren eigene Förderaktivitäten und Kooperationen mit der Selbsthilfe gestärkt werden.

Selbsthilfeförderung ab 2008 [60 KB]

Rahmenvorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 17. September 2007 zur Umsetzung der Kassenarten übergreifenden Gemeinschaftsförderung nach § 20c SGB V ab 1. Januar 2008.
Quelle: AOK

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