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Zusatzbeiträge

Pläne für Zusatzbeitrag werden konkreter

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Fraktionen von Union und FDP einen ersten "Diskussionsentwurf" zur geplanten Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt. Darin werden die von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) Anfang Juli vorgestellten Eckpunkte für eine Gesundheitsreform weiter präzisiert.

In Röslers Ministerium wird fleißig an einem Gesetzentwurf für die GKV-Finanzreform gearbeitet: Jetzt hat das Haus einen ersten Diskussionsentwurf vorgelegt.

Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge fokussiert der Rohentwurf - neben den geplanten Einsparungen bei Ärzten, Kliniken, Kassen und Pharmaindustrie - vor allem auf die Erhebung des Zusatzbeitrages und den dafür vorgesehenen Sozialausgleich aus Steuermitteln. Arbeitgeber, Kranken- und Rentenkassen sollten die entsprechenden Regelungen dazu einfach und ohne großen Mehraufwand handhaben können. Den Plänen zufolge kann künftig jede Krankenkasse die Höhe des Zusatzbeitrags selber festlegen, so sie gezwungen ist, bei ihren Versicherten einen solchen ExtraObolus erheben zu müssen.

Jeweils im Herbst eines Jahres werde abgeschätzt, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag des Folgejahres ausfällt. Sollte der Zusatzbeitrag zwei Prozent des jeweiligen Arbeitnehmer- oder Rentnereinkommens übersteigen, werde der Differenzbetrag an den Versicherten ausgezahlt. Für Versicherte, die ihren Zusatzbeitrag nicht fristgerecht an die Kasse entrichten, sieht der Entwurf laut Bericht Sanktionsinstrumente vor. So könne die betreffende Kasse den Arbeitgeber über das Versäumnis informieren. Dieser könne dann zwei Punkte auf den Beitragssatz aufschlagen und an die Kasse abführen - also 10,2 statt 8,2 Prozent. Ein Sozialausgleich würde in diesem Fall nicht greifen.

Laut Zeitung will sich das Bundeskabinett bereits im September mit dem Reformentwurf, in dem auch Details zu Fragen der hausärztlichen Versorgung sowie zur geplanten Erweiterung der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, beschäftigen. Im Herbst soll das Reformgesetz dann im Bundestag debattiert und verabschiedet werden.

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