Verfallsdatum
Auch ärztliche Verordnungen haben ein Verfallsdatum.
Rezepte sind nur begrenzt gültig. Je nach Farbe - rot, blau, gelb oder grün - gelten für Rezepte unterschiedliche Geltungsdauern.
- Das rote Kassenrezept (die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen erstattet) hat eine Gültigkeit von einem Monat ab Ausstellungsdatum.
- Das meist blaue Privatrezept ist in der Regel sechs Monate gültig. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzliche Versicherte, wenn das Medikament nicht zum Leistungsumfang der Kasse gehört. Ausnahmen bitte bei der Kasse erfragen!
- Das gelbe Rezept gilt speziell für Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel. Es unterliegt strengen Auflagen und Reglementierungen. Diese Rezepte müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verfallen sie.
- Das grüne Rezept ist eine Besonderheit. Es ist im Grunde nur eine Empfehlung des Arztes für rezeptfreie Medikamente und unbeschränkt gültig.
Unabhängig von der Farbe gilt jedoch grundsätzlich: Pro Rezept dürfen maximal drei Arzneimittel verordnet werden. Bei Kassenrezepten ist darauf zu achten, dass keine der folgenden Angaben fehlt:
- Name der Krankenkasse,
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person, für die das Rezept ausgestellt wurde, bei der BKK zusätzlich auch der Name des Arbeitgebers,
- Nummer der Kasse, des Versicherten und des Vertragsarztes sowie die Kennzahl für den Status des Versicherten (z.B. Angestellter),
- Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum,
- Name, Fachgebiet(e) und Adresse des Vertragsarztes sowie dessen Unterschrift,
- ein eventueller Hinweis auf die Befreiung von Rezeptgebühren, Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform bzw. Name des Medikamentes, wenn der Arzt das Kästchen „aut idem" angekreuzt hat.