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Unfallversicherungsschutz

Verbesserter Unfallschutz bei bürgerschaftlichem Engagement
Der Bundesrat hat heute abschließend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen zugestimmt.

Dazu erklärte Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: "Wir tun heute gemeinsam etwas dafür, dass Menschen, die sich für das Wohl ihrer Mitmenschen und der gesamten Gesellschaft einsetzen, ein Stück weit mehr an Anerkennung bekommen. Nicht nur in Form von Lorbeeren und Lobreden, sondern in Form eines ganz konkreten Versicherungsschutzes."

Durch das Gesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, werden mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen.

Der Gesetzentwurf sieht vor:


Erleidet ein Mitglied einer Selbsthilfegruppe bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. Patientenbetreuung) einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Krankenhaus), so ist dieser dem Vorstand zu melden. Von dort ist dann unverzüglich eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft vorzunehmen.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 35-37, 22089 Hamburg, Tel. 040 / 20 20 70 (
www.bgw-online.de)

Da es für die Meldung spezielle Unfallanzeigen gibt, sollte sich jeder Vorstand bereits im Vorfeld mit entsprechenden Vordrucken eindecken. Diese können direkt bei der Berufsgenossenschaft (bis zu 3 Stück kostenlos) angefordert werden. Bedenken Sie, dass bei Arbeitsunfällen die Leistungen der Berufsgenossenschaft wesentlich umfangreicher sind, als die der gesetzlichen Krankenversicherung und eine entsprechende Anerkennung nur zum Vorteil des Vereinsmitgliedes sein kann.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband der Kehlkopfoperierten e. V.
Haus der Krebsselbsthilfe, Thomas Mann Str. 40, 53111 Bonn
Bürozeiten: Mo. - Fr. 08:30 - 15:30 Uhr
Tel.: 02 28 / 3 38 89 - 3 00
Fax: 02 28 / 3 38 89 - 3 10
E-Mail:
geschaeftsstelle@kehlkopfoperiert-bv.de

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