Unfallversicherungsschutz
Verbesserter Unfallschutz bei bürgerschaftlichem Engagement
Der Bundesrat hat heute abschließend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen zugestimmt.
Dazu erklärte Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: "Wir tun heute gemeinsam etwas dafür, dass Menschen, die sich für das Wohl ihrer Mitmenschen und der gesamten Gesellschaft einsetzen, ein Stück weit mehr an Anerkennung bekommen. Nicht nur in Form von Lorbeeren und Lobreden, sondern in Form eines ganz konkreten Versicherungsschutzes."
Durch das Gesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, werden mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen.
Der Gesetzentwurf sieht vor:
- Bei der für die Unfallversicherung von den Religionsgemeinschaften zuständigen Berufsgenossenschaft sind derzeit rund 1,6 Millionen Ehrenamtsträger aus dem kirchlichen Bereich versichert. Darunter fallen beispielsweise Kirchenvorstandsmitglieder oder Gemeindemitglieder, die aktiv an einem Gottesdienst - z.B. als Ministrant oder im Kirchenchor - mitwirken. Im Engagementfeld Kirche/Religion sind aber insgesamt etwa 3,3 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Durch einen verbesserten Versicherungsschutz ist daher von einer Verdopplung der Versichertenzahl auszugehen. Wenn sich beispielsweise künftig die konfessionelle Gemeinschaft im Auftrag der Kirchengemeinde bei der Planung und Durchführung des Pfarrfestes engagiert, sollen alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
- Daneben können ab 2005 gemeinnützige Vereine und Organisationen, z. B. Sportvereine, für ihre gewählten Ehrenamtsträger auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz vertraglich begründen. Menschen, die sich ehrenamtlich über das übliche Maß hinaus in ihren Vereinen engagieren, haben dadurch Anspruch auf den Schutz der Solidargemeinschaft. Damit wird zugleich einem langjährigen Wunsch des Deutschen Sportbundes entsprochen.
- Im Bereich des Sports kann die Zahl gewählter Ehrenamtsträger pro Verein auf fünf bis sieben geschätzt werden. Da es derzeit ca. 87.000 Sportvereine gibt, wird sich die Zahl dieser neuen Versicherungsberechtigten um etwa 500.000 bewegen. Gewählte Ehrenamtsträger sind etwa der Vorstand eines Vereins, der Kassenwart oder der Sportwart.
- Für Personen, die sich in Gremien und Kommissionen von Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen ehrenamtlich engagieren oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen, kann ab 2005 ebenfalls freiwilliger Versicherungsschutz begründet werden.
- Zudem wird durch das Gesetz der Schutz derjenigen Beschäftigten ausgeweitet, deren Arbeitsverhältnis hierzulande ruht, weil sie im internationalen Bereich tätig werden. Die Betroffenen sollen künftig gegen Unfallrisiken gesetzlich versichert sein. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, Menschen für solche Aufgaben zu gewinnen.
- Darüber hinaus erhalten die Unfallkassen der Länder ab 2005 die Möglichkeit, durch entsprechende Regelungen in ihren Satzungen weitere Personengruppen ehrenamtlich Tätiger und bürgerschaftlich Engagierter in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung aufzunehmen. Es obliegt dabei allein der jeweiligen Unfallkasse eines Landes zu entscheiden, welche Personengruppen sie zusätzlich versichern möchte. Sie kann damit den Versicherungsschutz auf zusätzliche Personen ausdehnen.
- Schließlich wird der Schutz derjenigen verbessert, die schon bislang versichert sind, weil sie sich freiwillig in Rettungsorganisationen engagieren. Das betrifft zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr, das Rote Kreuz, den Arbeiter-Samariter Bund oder die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Versicherten sollen künftig auch etwaige Sachschäden ersetzt werden. Das kann etwa das Handy sein, das bei der Rettung von Ertrinkenden im Wasser verloren geht.
Erleidet ein Mitglied einer Selbsthilfegruppe bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. Patientenbetreuung) einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Krankenhaus), so ist dieser dem Vorstand zu melden. Von dort ist dann unverzüglich eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft vorzunehmen.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 35-37, 22089 Hamburg, Tel. 040 / 20 20 70 (www.bgw-online.de)
Da es für die Meldung spezielle Unfallanzeigen gibt, sollte sich jeder Vorstand bereits im Vorfeld mit entsprechenden Vordrucken eindecken. Diese können direkt bei der Berufsgenossenschaft (bis zu 3 Stück kostenlos) angefordert werden. Bedenken Sie, dass bei Arbeitsunfällen die Leistungen der Berufsgenossenschaft wesentlich umfangreicher sind, als die der gesetzlichen Krankenversicherung und eine entsprechende Anerkennung nur zum Vorteil des Vereinsmitgliedes sein kann.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband der Kehlkopfoperierten e. V.
Haus der Krebsselbsthilfe, Thomas Mann Str. 40, 53111 Bonn
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