Tumornachsorge
Jede Krebsbehandlung ist ohne Tumornachsorge unvollständig.
Diese hat zur Aufgabe:
- ein Wiederauftreten der Krankheit (Tumorrezidiv) rechtzeitig zu erkennen;
- Begleit- oder Folgeerkrankungen festzustellen und zu behandeln sowie
- dem Patienten bei seinen physischen, psychischen und sozialen Probleme zu helfen.
Die Nachsorgetermine werden entweder mit dem behandelnden Krankenhausarzt und/oder dem Hausarzt beziehungsweise dem betreuenden HNO-Arzt vereinbart und müssen unbedingt eingehalten werden. Die Untersuchungen werden im Allgemeinen in den ersten beiden Jahren alle drei Monate, nach zwei Jahren alle sechs Monate und nach fünf Jahren einmal jährlich durchgeführt. Diese Zeiträume sind aber nur Richtwerte, die individuellen Nachsorgetermine legt Ihr behandelnder Arzt aufgrund der Art des Eingriffes und der jeweiligen letzten Befunde fest. So muss ein Patient nach Kehlkopfentfernung nicht so oft zu Nachsorgeuntersuchungen in die behandelnde Klinik wie ein Patient nach funktionserhaltender Teilresektion (Laseroperation).
Manche Patienten sind der Ansicht, mit Abschluss der Krebstherapie (Entlassung aus dem Krankenhaus) sei die Sache erledigt. Sie vergessen, dass vielleicht kleinste Tumorreste unter der Schleimhaut verblieben sind, die sich erst nach einiger Zeit klinisch bemerkbar machen (Rezidivtumor). Auch können in der Mundhöhle, im Rachen oder Kehlkopf, in der Lunge oder Speiseröhre so genannte Zweittumoren neu entstehen. Rechtzeitig erkannt, können sowohl Rezidiv- als auch Zweittumoren erfolgreich, das heißt funktionserhaltend behandelt werden. Deshalb sind regelmäßige Kontrollen so wichtig.
Im Mittelpunkt der einzelnen Nachsorgeuntersuchungen stehen die Besprechung mit dem Patienten, Fragen nach dem bisherigen Verlauf der Erkrankung, nach dem Befinden und so weiter (Anamneseerhebung) und die regelmäßige körperliche Untersuchung.
Nach der Inspektion des Operationsgebietes wird Ihr HNO-Arzt den Hals abtasten und gegebenenfalls eine Ultraschallkontrolle des Halses durchführen. Inwieweit dieses" Basisprogramm" zum Beispiel durch zytologische Abstriche oder Gewebsentnahmen erweitert werden muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Da der Krebs nicht nur ein einziges Organ, sondern den ganzen Menschen betreffen kann - so zum Beispiel Tochtergeschwülste in Lunge oder Leber absiedeln kann -, sind zumindest in größeren Abständen entsprechende Zusatzuntersuchungen wie Blutuntersuchungen, Ultraschallaufnahmen der Leber oder Röntgenaufnahmen der Lunge erforderlich.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wird eine Anschlussheilbehandlung empfohlen. Dafür gibt es speziell eingerichtete Nachsorgekliniken, in denen Sie wieder zu Kräften kommen können.
Wenn Sie in Ihre häusliche Umgebung zurückgekehrt sind, kann der Kontakt zu ebenfalls Betroffenen, die Sie zum Beispiel in einer Selbsthilfegruppe finden, eine große Hilfe sein, da diese die Probleme aus eigener Erfahrung kennen und mit Rat und Tat helfen können.
Quelle: „Die blauen Ratgeber” Deutsche Krebshilfe