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Neuer Parkausweis

Seit dem 01.01.2001 wird auf Empfehlung der Europäischen Union ein europaweit einheitlicher Ausweis für schwerbehinderte Menschen eingeführt, die Parkerleichterungen aufgrund von außergewöhnlicher Gehbehinderung (AG) bzw. Blindheit in Anspruch nehmen können.
Die Übergangsfrist von 10 Jahren ist am 31.12.2010 abgelaufen. Ab dem 01.01.2011 gelten die europaweit einheitlichen Ausweise. Personen, die noch im Besitz der alten Parkausweise sind, sollten möglichst zügig die Ausstellung des neuen Parkausweises nach europäischem Muster bei der zuständigen Behörde beantragen

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