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Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung

Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht

Die Bundesregierung legt einmal jährlich - jeweils bis zum 30. November - den gesetzgebenden Körperschaften, also Bundestag und Bundesrat, einen Rentenversicherungsbericht vor (§ 154 SGB VI).

Am Mittwoch, 21. November 2007, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Berichts der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, für das Jahr 2007 (Rentenversicherungsbericht 2007) beschlossen.

Der Entwurf enthält eine Darstellung der Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die hierzu aufgezeigten Vorausberechnungen gehen - entsprechend dem Vorgehen in der Vergangenheit - von geltendem Recht unter Einschluss solcher finanzwirksamer Maßnahmen aus, die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befinden. Dies bedeutet insbesondere die Berücksichtigung der Fortsetzung der beitragsfreien Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung über das Jahr 2008 hinaus.

Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2007 sind:

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch zukünftig die zentrale Säule der Alterssicherung. Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht es jedoch für jeden einzelnen erforderlich, stärker als in der Vergangenheit zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, um den Lebensstandard des Erwerbslebens auch im Alter fortführen zu können. Hierzu können und sollen die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die angebotenen staatlichen Fördermöglichkeiten genutzt werden.

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