Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung
Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht
Die Bundesregierung legt einmal jährlich - jeweils bis zum 30. November - den gesetzgebenden Körperschaften, also Bundestag und Bundesrat, einen Rentenversicherungsbericht vor (§ 154 SGB VI).
Am Mittwoch, 21. November 2007, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Berichts der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, für das Jahr 2007 (Rentenversicherungsbericht 2007) beschlossen.
Der Entwurf enthält eine Darstellung der Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die hierzu aufgezeigten Vorausberechnungen gehen - entsprechend dem Vorgehen in der Vergangenheit - von geltendem Recht unter Einschluss solcher finanzwirksamer Maßnahmen aus, die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befinden. Dies bedeutet insbesondere die Berücksichtigung der Fortsetzung der beitragsfreien Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung über das Jahr 2008 hinaus.
Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2007 sind:
- Für das Jahresende 2007 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 11,5 Mrd. Euro entsprechend 0,72 Monatsausgaben geschätzt. Ende 2006 betrug sie noch 9,7 Mrd. Euro entsprechend 0,61 Monatsausgaben. Der Zuwachs kommt überwiegend aufgrund der anhaltend positiven konjunkturellen Entwicklung zustande, zum Teil auch als Folge der Anhebung des Beitragssatzes von 19,5 % auf 19,9 % zum 1. Januar 2007.
- Im mittelfristigen Vorausberechnungszeitraum bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2010 bei 19,9 % stabil. Im Jahr 2011 sinkt er nach den Berechnungen auf 19,4 %, weil sonst der obere Zielwert der Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben zum Jahresende 2011 überschritten würde. Die Nachhaltigkeitsrücklage steigt von 0,72 Monatsausgaben zum Ende des Jahres 2007 bis auf 1,52 Monatsausgaben zum Ende des Jahres 2011 an.
- Nach den Modellrechnungen steigen die Renten unter Berücksichtigung der modifizierten Schutzklausel - nach der die unterbliebenen Rentendämpfungen der Jahre 2005 und 2006 ab dem Jahr 2011 mit Rentenerhöhungen verrechnet werden - bis zum Jahr 2021 um insgesamt rd. 29 % an. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 1,7 % jährlich. Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt von 51,0 % im Jahr 2007 bis auf 46,1 % in 2021.
- Der Beitragssatz darf bis zum Jahr 2020 einen Wert von 20 % und bis zum Jahr 2030 einen Wert von 22 % nicht übersteigen. Das Sicherungsniveau vor Steuern darf bis zum Jahr 2020 einen Wert von 46 % und bis zum Jahr 2030 einen Wert von 43 % nicht unterschreiten. Die langfristigen Vorausberechnungen im Rentenversicherungsbericht 2007 zeigen, dass die Beitragssatz- und Niveausicherungsziele eingehalten werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch zukünftig die zentrale Säule der Alterssicherung. Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht es jedoch für jeden einzelnen erforderlich, stärker als in der Vergangenheit zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, um den Lebensstandard des Erwerbslebens auch im Alter fortführen zu können. Hierzu können und sollen die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die angebotenen staatlichen Fördermöglichkeiten genutzt werden.