Webinar – ein geschützter Begriff

Hinweis zur Nutzung des Begriffs „Webinar“!

Der Begriff „Webinar“ ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt. Die Nutzung dieser Marke ist im Netz und auch bei Bundesprogrammen weit verbreitet und es wird davon ausgegangen, dass der Markeninhaber aktuell (noch) nicht flächendeckend gegen die Nutzung vorgeht.

Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, den Begriff besser nicht mehr zu verwenden, insbesondere nicht in öffentlich zugänglichen Texten.

Alternative Begriffe sind: digitales Meeting oder Online-Meeting, digitales Seminar oder Online-Seminar sowie digitale Konferenz oder Online-Konferenz.

Quelle: Mitteilung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.