geänderte Krankenhaustransportrichtlinie

Verordnung von Krankenbeförderung: Richtlinie an gesetzliche Änderungen angepasst:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin zwei Anpassungen der Kranken-transport-Richtlinie an gesetzliche Änderungen beschlossen.
Zukünftig darf auch von Seiten eines Krankenhauses eine Krankenbeförderung verordnet werden.

Zudem wurde vom G-BA die bereits geltende Änderung nachvollzogen, wonach bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Personen eine verordnete Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen automatisch als genehmigt gilt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des G-BA, die wir Ihnen untenstehend als pdf-Datei zur Verfügung stellen:

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.