Neue Regelungen zur langfristigen Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat  die langfristige Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln neu geregelt.

In der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind künftig diejenigen Diagnosen gelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen und somit auf ein Antrags- und Genehmigungsverfahren generell zu verzichten ist.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des G-BA entnehmen, die wir untenstehend für Sie als pdf zur Verfügung stellen.

Bundesverband Kehlkopf- und Kopf-Hals-Tumore e. V.