Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die langfristige Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln neu geregelt.
In der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind künftig diejenigen Diagnosen gelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen und somit auf ein Antrags- und Genehmigungsverfahren generell zu verzichten ist.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des G-BA entnehmen, die wir untenstehend für Sie als pdf zur Verfügung stellen.